Veröffentlichung der Pflegenoten
Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen erfolgt per Gesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) im Internet durch die Landesverbände der Pflegekassen sowie an gut sichtbarer Stelle im Pflegeheim bzw. Pflegedienst.
Seit 1. Dezember 2009 liegen die ersten Transparenzberichte mit Noten für die Qualität der Pflege in Heimen und ambulanten Diensten vor. Auf den folgenden Internetseiten finden Sie die Veröffentlichungen:
www.aok-gesundheitsnavi.de (AOK)
www.bkk-pflege.de (BKK)
www.der-pflegekompass.de (Knappschaft, LSV, IKK)
www.pflegelotse.de (vdek - Verband der Ersatzkassen)
Quelle: http://www.pflegenoten.de/Veroeffentlichungen_Uebersicht.gkvnet am 04.05.2010, 16:20 Uhr
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